S/F/G Forderungsmanagement

  • Home
  • Über S/F/G
    • Über uns
    • Vision
    • Unsere Partner
  • Leistungen
    • Anwaltsinkasso
    • Auslandsinkasso
    • Titelüberwachung
    • Mahnservice / KLEVERBILL
    • Auskünfte
    • Akademie
    • Beratung
    • AGB-Check
  • Branchen
    • Klinikinkasso
    • Vereinsinkasso
    • Speditionsinkasso
    • Verlagsinkasso
  • News
  • Karriere
  • Kontakt
    • Testen Sie uns
    • AGB-Check
    • Konditionen
    • Erstberatung
  • Login
    • Kundenlogin
    • Schuldner Login
  • Deutsch
Home
|
Unkategorisiert
|
Formularzwang bei Erteilung des Vollstreckungsauftrags

Formularzwang bei Erteilung des Vollstreckungsauftrags

by Adrian Bayh Unkategorisiert

Durch die neue Zwangsvollstreckungsreform, welche am 01.03.2013 in Kraft getreten ist, haben sich nicht nur Erleichterungen in der Zwangsvollstreckung ergeben, sondern auch einige neue „Zwänge“ bei der Vollstreckung.
Nach bisheriger Rechtslage konnten Vollstreckungsaufträge formlos, notfalls auch mündlich, erteilt werden. Für den Gerichtsvollzieher war die Erfassung und Umsetzung des Auftrags auf Grund der unterschiedlich ausgestalteten Formulare mit einigem Aufwand verbunden. Dies soll durch den neu eingeführten § 753 Abs. 3 ZPO vermieden werden. Die Vorschrift ist an § 829 Abs. 4 ZPO a.F. angelehnt und sieht einen Formularzwang vor.
Das Bundesjustizministerium wurde ermächtigt, verbindliche Formulare für den Vollstreckungsauftrag einzuführen, auch für elektronisch übermittelte Aufträge. Das Bundesjustizministerium hat mit der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 23.08.2012 (BGBl. 2012 Teil I Nr. 40, S. 1822) zunächst auf der Grundlage von § 758 a Abs. 6 und § 829 Abs. 4 ZPO folgende Formulare herausgegeben, die ab dem 01.03.2013 verbindlich genutzt werden müssen:

» Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung,
» Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen gewöhnlicher Geldforderungen,
» Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen.

Der Bundesrat hat nun am 25.09.2015 beschlossen, dass der Bundesratsdrucksache Nr. 336/15 zugestimmt wird: Die „Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher“ kann jetzt in Kraft treten. Dies bedeutet, dass dann auch für die restlichen Vollstreckungsaufträge ein Formularzwang in Kraft tritt. Wann dies der Fall sein wird und wann die Formulare verbindlich zu benutzen sind, hängt vom Verkündungsdatum ab. Dies ist etwas kompliziert formuliert: Die Verordnung tritt in Kraft „am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats. Ab dem ersten Tag des siebenten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats ist das … Formular verbindlich zu nutzen“.
Das bedeutet: Wird das Gesetz im Oktober verkündet, tritt es am 1.11.2015 in Kraft. Es wäre dann ab dem 1.5.2016 verbindlich zu nutzen.

Wir werden unsere bisherigen Aufträge rechtzeitig an die dann geltenden Formulare anpassen, damit auch weiterhin eine möglichst reibungslose Bearbeitung erfolgen kann.
Eileen Frederick
Rechtsanwaltsfachangestellte

Quellen:
http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/zwangsvollstreckung-ab-13-verbindliche-formulare-fuer-auftraege_206_167620.html
http://www.iww.de/ve/aktuelle-gesetzgebung/aktuelle-gesetzgebung-neue-vollstreckungsauftraege-an-gerichtsvollzieher-n89153

  • Facebook
  • Twitter
  • Google+
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • StumbleUpon
  • Reddit

Ähnliche Beiträge

  • Inkasso für Speditionen
    Inkasso für Speditionen – Denn Zeit ist Geld
    In kaum einer Branche ist Zeit so wichtig wie in der Logistik. Deswegen gilt es,
  • S/F/G präsentiert Ihre neue Website
    Wie wollen wir uns nach Außen präsentieren? So wie wir sind! Als Rechtsdienstleister im Inkassowesen
  • Wie unsere Kunden über uns denken
    Warum Kundenmeinungen so wichtig sind. Jedes Unternehmen sollte wissen was seine Kunden über seine Produkte
  • Änderungen der Vorgaben im Bundesmeldegesetz zum 01.11.2015
    Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) gilt es, Sie auch auf künftige Veränderungen hinzuweisen. Neben
Navigation
  • AGB-Check
  • Akademie
  • Anwaltsinkasso
  • Auskünfte
  • Auslandsinkasso
  • Mahnservice / KLEVERBILL
  • Titelüberwachung
  • Impressum
  • Datenschutz
INFORPORTAL
  • Am 31.12.2021 verjähren Ihre Forderungen aus dem Jahr 2018!
  • IT Anwendungsentwickler
  • Sales Manager Außendienst
  • Sachbearbeiter/in
  • Deutsch
S/F/G Forderungsmanagement © 2023. | Impressum

Wir verwenden Cookies, um dir die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten.

In den Einstellungen kannst du erfahren, welche Cookies wir verwenden oder sie ausschalten.

Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.