Länderreihe Auslandsinkasso
Japan – Was Sie zum Forderungseinzug wissen sollten (Stand: Juni 2019)
Nachfolgend finden Sie kompakte Informationen zu rechtlichen Besonderheiten, Ermittlungsmöglichkeiten und wirtschaftlichen Fakten zu Japan.
Rechtliche Besonderheiten zum Forderungseinzug in Japan
Besonderheiten:
Das Gesetz in Japan erlaubt es wie in Deutschland, dass Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Zahlungen verlangt werden dürfen. Allerdings müssen diese in einer Vertragsklausel geregelt sein. Welche Entschädigung wie und in welcher Höhe zu zahlen ist, entscheidet ein Gericht.
Das Gesetz erlaubt es zudem, dass Zinsen auf alle überfälligen Zahlungen berechnet werden dürfen. Der sogenannte “Commercial Code” erlaubt einen Verzugszins von 6% auf B2B und B2C Rechnungen.
Außergerichtliches Mahnverfahren:
Die außergerichtliche Beitreibung der aussstehenden Forderung sollte priorisiert werden. Es ist definitiv die beste Lösung, eine schnelle außergerichltiche Einigung mit dem Schuldner zu treffen. Der Schuldner strebt in den meisten Fällen auch eine Einigung an, denn wenn der Schuldner zweimalig versäumt seine Rechnungen zu bezahlen, wird er aus dem Bankensystem ausgeschlossen.
Gerichtliches Mahnverfahren:
Bevor man das gerichtliche Mahnverfahren einleitet, muss als erstes die wirtschaftliche Situation des Schuldners überprüft werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Schuldner in Insolvent ist, ist es fast unmöglich die Forderung beizutreiben.
Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt mit dem Senden einer registrierten Zahlungsaufforderung über die Hauptforderung und Zinsen. Wenn der Betrag eindeutig und nicht umstritten ist, kann ein so genanntes “Fast-Track-Verfahren” eingeleitet werden. In diesem Verfahren erhebt das Gericht die Zahlungsaufforderung innerhalb weniger Wochen. Wenn aber der Fall umstritten ist und das normale Verfahren durchgeführt werden muss, dauert die Verhandlung ca. 3-6 Monate bis zu einem Urteilsspruch. Die Verteidigung kann innerhalb von 2 Wochennach Einspruch einlegen, wodurch das Verfahren in die Länge gezogen werden kann. Es kann letztendlich 1-2 Jahre dauern bis das Gericht ein finales Urteil spricht, welches nicht mehr angefchtbar ist.
Zwangsvollstreckung in Japan:
Die Zwangsvollstreckung kann unverzüglich eingeleitet werden sobald ein Urteil rechtskräftig ist. Rechtskräftig ist es wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt ist.
Wenn der Schuldner den Forderungen von Zahlungen durch Gelder nicht nachkommt, wir die Vollstreckung gegen seine Vermögenswerte eingeleitet wie beispielsweise seiner Bankkonten, Immobilien etc..
Veranlasst und durchgeführt werden die Vollstreckungen vom Vollstreckungsgericht.
Kosten:
Das Gericht sieht es vor, dass die verlierende Partei die Gerichtskosten tragen muss. In der Praxis sieht das leider nicht immer so aus. Es sind sehr viele Formalitäten erforderlich um die Kosten erstattet zu bekommen. Obwohl dies rechtlich möglich wäre, verzichten viele darauf, weil es in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Aufwand steht. Durchschnittlich betragen Gerichtskosten pro Person ca. 6.500 Yen. Zudem kommen noch weiter Kosten hinzu für den Rechtsanwalt, welche abhängig von der Hauptforderung sind. Im Durschnitt kostet das Verfahren ca. 15-35% der Hauptforderung.
Verjährungsfrist in Japan:
Die Verjährungsfrist in Japan beträgt laut Handelsgesetzbuch 5 Jahre. Es können aber auch andere Gesetze und Verordnungen gelten, nach denen Fristen von weniger als 5 Jahren festgelegt werden.
Internationale Postlaufzeiten:
Ein Brief nach Japan hat eine Laufzeitorientierung von 6 bis 13 Werktagen.
Ermittlungen in Japan
Anschriftenermittlung:
Ermittlungen des Aufenthaltes eines deutschen oder japanischen Staatsbürgers in Japan ist möglich, wenn die zu ermittelnde Person gemeldet ist.
Weitere Ermittlungsmöglichkeiten:
Anfragen können an japanische Behörden gestellt werden, falls der korrekte Name, die persönlichen Daten und die letzte bekannte Adresse vorhanden ist.
Notwendige Daten für die Auskünfte:
Name, Geburtsdatum, letzte Anschrift
Sinnvolle Datenergänzungen:
Passkopie
Wirtschaftliche Fakten über Japan
BIP:
EUR 4,36 Billionen
Arbeitslosigkeit:
2,4% stand 2018
Stärke:
Bonitäten und Wirtschaftsauskünfte sind durch verschiedene private Anbieter verfügbar.
Ausfallrisiko:
Laut D&B Rating hat Japan das Risiko 2 von 7
S/F/G Länderrisikobewertungen Japan
Zahlungsmoral
Gerichtskosten
Finanzierungsrisiko
Politisches Risiko
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Hinweis:
Stand: Juni 2019. Diese Informationen stellen eine Basisinformation dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.