Ab dem 1. Juli 2025 wurden die Pfändungsfreigrenzen in Deutschland wieder angepasst. Diese jährliche Änderung ist gesetzlich festgelegt und dient dem Schutz des Existenzminimums von Schuldnern. Für Ihr Forderungsmanagement ist es entscheidend, die neuen Werte zu kennen, um eine rechtssichere und effiziente Eintreibung Ihrer Forderungen zu gewährleisten.


Wichtige Neuerungen der Pfändungsfreigrenzen seit 01.07.2025

 

Die offizielle Pfändungstabelle, die seit dem 1. Juli 2025 gültig ist, legt die genauen Beträge fest. Eine korrekte Anwendung dieser Werte ist für die Berechnung des pfändbaren Einkommens oder Guthabens unerlässlich.

  • Grundfreibetrag: Der monatlich pfändungsfreie Grundbetrag wurde auf 1.555,00 € erhöht. Dieser Betrag steht jedem Schuldner zu.

  • Freibetrag für Unterhaltspflichten: Für jede Person, der ein Schuldner gesetzlich Unterhalt schuldet, erhöht sich der Freibetrag. Für die erste unterhaltsberechtigte Person steigt der Betrag auf 585,23 €, und für jede weitere (bis zur fünften Person) auf 326,04 €.

So funktionieren Pfändungen mit den neuen Grenzen

Lohnpfändungen

Bei Lohnpfändungen ist der Arbeitgeber als Drittschuldner dafür verantwortlich, die neuen Freigrenzen automatisch anzuwenden. Er berechnet anhand der aktuellen Tabelle, welcher Teil des Nettoeinkommens pfändbar ist, und überweist diesen Betrag an den Gläubiger. Der Arbeitgeber legt die Freigrenzen nicht selbst fest, sondern setzt die gesetzlichen Vorgaben um.

 

Kontopfändungen

Geld auf einem normalen Girokonto ist ohne besonderen Schutz nicht vor Pfändungen geschützt. Um das Guthaben zu sichern, muss das Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Ab dem 1. Juli 2025 wird der Grundfreibetrag auf einem P-Konto auf 1.560,00 € erhöht. Für höhere Freibeträge aufgrund von Unterhaltspflichten muss der Schuldner seiner Bank eine offizielle Bescheinigung vorlegen. 

 

Überprüfung der Pfändungsberechnung

Da Sie als Gläubiger ein Interesse an der korrekten Abführung der pfändbaren Beträge haben, ist es ratsam, die Berechnung zu überprüfen. Sollte Ihnen die Pfändungssumme nicht korrekt erscheinen, können Sie die offizielle Pfändungstabelle auf der Website des Bundesjustizministeriums einsehen: Pfändungstabelle BMJV.

Alternativ können Sie einen Online-Pfändungsrechner nutzen, um die Berechnung nachzuvollziehen. Ein nützliches Tool finden Sie hier: Pfändungsrechner IKK. Eine eigenständige Überprüfung kann Ihnen helfen, mögliche Fehler des Drittschuldners oder der Bank frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehenden Beträge erhalten.