Darf der Gerichtsvollzieher Drittauskünfte einholen?
Voraussetzungen gem. § 802 l ZPO zur Einholung einer Drittauskunft: Zum 01.01.2013 ist die Reform zur Sachaufklärung in Kraft getreten. Eine der Neuerung dieser Reform ist, die Möglichkeit der Einholung von Drittauskünften. Ein Gläubiger