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Inkasso Frankreich

Inkasso Frankreich

by Valentin Bayh Ausland

Inkasso in Frankreich. Auslandsinkasso in Frankreich von S/F/G Forderungsmanagement garantiert beste Bezahlquoten.

Nachfolgend finden Sie kompakte Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Ermittlungsmöglichkeiten und wirtschaftlichen Fakten zu Frankreich

Rechtliche Rahmenbedingungen zum Forderungseinzug in Italien

Seit 2012 sieht das französische Gesetz vor das im Business to Business Bereich (B2B) die Inkasso Kosten zu Lasten des Schuldners gehen. Dies beinhaltet im Prinzip die Honorare (Anwalt) aber auch die Erfolgsprovisionen. Im Business to Customer Bereich (B2C) ist es nach wie vor gestzlich nicht erlaubt dem Schuldner einen Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Das Bedeutet der Gläubiger muss weiterhin die kosten der Beitreibung bezahlen. Ein französischer Schuldner mit sitz in Frankreich kann sich aber nur darauf beziehen, wenn französisches Recht zur Anwendung kommt.

Anwaltsvergütung:

Das Honorar wird zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten im Rahmen einer Honorarvereinbarung frei vereinbart. Seit August 2015 ist eine schriftliche Honorarvereinbarung (convention d’honoraires) für jede anwaltliche Tätigkeit Pflicht.

Prozesskostenhilfe:

Bei geringem Einkommen: Übernahme der Rechtsanwaltskosten durch die  „aide juridictionnelle“ (das französische Pendant der Prozesskostenhilfe).

Internationale Postlaufzeiten:

2,1 Tage Durchschnittlich

Verjährungsfrist in Frankreich:

Forderungen aus einem Kaufvertrag zwischen Kaufleuten verjähren nach 5 Jahren.

Ermittlungen in Frankreich

In Frankreich gibt es kein mit dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Auf dem Personalausweis (Carte d’Identité) wird zwar eine Wohnadresse angegeben, diese muss der Bürger allerdings lediglich anhand einer Strom- oder Telefonrechnung oder ähnlicher Unterlagen nachweisen. Darüber hinaus hat jeder Einwohner in Frankreich eine persönliche INSEE Registriernummer, die im Sinne einer Sozialversicherungsnummer bei vielen Gelegenheiten benötigt wird, und die im nationalen Identifikationsregister vermerkt ist (Numéro d’inscription au répertoire national d’identification des personnes, NIR). Dort verzeichnet sind allerdings nur Name, Geburtstag, Geburtsort und Geburtshoheit (Acte de naissance).

Weitere Ermittlungsmöglichkeiten:

Anschriftenermittlungen, Erbenermittlungen, Wirtschaftsauskünfte, Detektivermittlungen

Notwendige Daten für die Auskünfte:

Name, Geburtstag, Geburtsort

Sinnvolle Datenergänzungen:

Passkopie, Telefonnummer, INSEE Registriernummer

Wirtschaftliche Fakten über Frankreich

BIP:

Arbeitslosigkeit:

Stärke:

Schwäche:

Ausfallrisiko:

2,465 Billionen USD (2016)

9,2% (Dez.2017)

Emmanuel Jean-Michel Frédéric Macron

Das Handelsdefizit nimmt weiter zu

Niedrig bis mittleres Ausfallrisiko

Sie haben Forderungen in Frankreich?

Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch, wir ermitteln die Erfolgschancen.

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