Bezahlt der Schuldner Ihre gesamte Forderung (das ist zu ca. 80 % schon nach der ersten Mahnung der Fall), fallen für Sie absolut keine Kosten an. Lediglich verauslagte amtliche Gebühren z.B. für Einwohnermeldeamtsanfragen oder Mahnbescheidsaufträge werden Ihnen in Rechnung gestellt - Bearbeitungsgebühren oder andere Zuschläge der SFG fallen nicht an.
Keine versteckten Kosten Wir berechnen keine Kosten für Aktenanlage, Kontoführung oder ähnliches. Sie zahlen keine Anmeldegebühr, Grundgebühr oder Auftragsgebühr.
Wahrung Ihrer Geschäftsbeziehung zu Ihrem Kunden Mit dem S/F/G-Inkasso vermeiden Sie es, selbst mit Ihrem Kunden in den Ring steigen zu müssen. Damit die Geschäftsbeziehung zu Ihrem säumigen Kunden nicht unnötig belastet wird, geht die SFG behutsam und professionell vor - mit der Erfahrung von fast 30 Jahren Inkassodienstleistung. Denn die Erhaltung Ihrer wertvollen
Geschäftsbeziehungen ist auch unser Ziel!
Keine willkürlichen Inkassogebühren Ihren Schuldnern werden keine willkürlichen Inkassogebühren auferlegt. Alle Leistungen werden nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet.
Optimierung Ihrer Kostenstruktur Während sich die SFG darum kümmert, Ihnen zu Ihrem Geld zu verhelfen, können Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Mit modernster Technik und jahrzehntelanger Erfahrung erledigt die SFG diese Aufgabe effektiv und kostengünstiger für Sie.
Liquiditätsverbesserung Am Ende werden Sie sehen: Aufgrund der effektiven Durchsetzung Ihrer Forderungen können Sie die Liquidität Ihres Unternehmens entscheidend verbessern. Sie erhalten Ihr Geld schneller und zuverlässiger. Dies schafft Freiräume z.B. für Investitionen und sichert Ihnen damit den nötigen Vorsprung vor Ihren Wettbewerbern.